≫Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.≪ So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Das verbürgte Rechte ist eine Sache, Gleichberechtigung in der Praxis ist aber eine ganz andere. Vieles hat sich in den letzten Jahrzehnten sicherlich verbessert, aber berufliche Benachteiligung
ganzer ArtikelGleichberechtigung hinkt hinterher
