≫Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.≪ So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Das verbürgte Rechte ist eine Sache, Gleichberechtigung in der Praxis ist aber eine ganz andere. Vieles hat sich in den letzten Jahrzehnten sicherlich verbessert, aber berufliche Benachteiligung ist für Frauen immer noch an der Tagesordnung. Bis 1958 benötigten Frauen sogar die ausdrückliche Erlaubnis ihres Ehemannes, um berufstätig zu sein. Danach entfiel die Erlaubnispflicht des Ehemannes, allerdings durfte er weiterhin widersprechen, wenn die Berufstätigkeit die „familiären Pflichten“ der Frau beeinträchtigte. Erst ab 1977, mit der Reform des Ehe- und Familienrechts, durften Frauen uneingeschränkt arbeiten, ohne dass ihr Ehemann dies verhindern konnte.
Der Anteil der erwerbstätigen Frauen liegt bis heute aber immer noch unter dem der Männer, was sicher auch mit ihrer Rolle als Mutter zusammenhängt. So arbeiten 67 Prozent aller Mütter in Teilzeit, aber lediglich neun Prozent der Väter. Allgemein arbeiten Frauen am häufigsten wegen Betreuungspflichten in Teilzeit, das schließt die Pflege von Familienangehörigen ein. Männer gehen hingegen meist aufgrund von berufsbegleitender Qualifizierung oder Weiterbildungen in Teilzeit.
Frauen ab 55 holen auf
Im Jahr 2003 lag der Frauenanteil in der Erwerbsbeteiligung bei knapp 45 Prozent und ist bis zum Jahr 2023 auf nahezu 47 Prozent gestiegen. Seit 2013 hat sich der Anstieg allerdings verlangsamt. Zudem arbeiten viele Frauen überwiegend in Teilzeit. Laut dem Mikrozensus 2023 waren 50 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit beschäftigt, während der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer bei lediglich 13 Prozent lag. Besser sieht es bei Frauen aus, die nicht mehr die Hauptlast in der Kindererziehung tragen. So holen Frauen ab 55 im Vergleich zu den Männern deutlich auf. Der Anteil erwerbstätiger Frauen in dieser Altersgruppe stieg von 2003 bis 2023 um gut acht Prozentpunkte von 39,8 auf 48,0 Prozent und erreichte damit fast das Niveau der Gesamtbevölkerung. Noch unvorteilhafter sieht das Verhältnis in Führungspositionen aus.

Aktuell liegt der Anteil der Frauen bei den Führungskräften im Durchschnitt bei 28,7 Prozent. Und immer noch werden Frauen bei gleicher Leistung deutlich schlechter bezahlt. Diese Lohnungerechtigkeit wird als Gender Pay Gap bezeichnet. Grundsätzlich wird in der Praxis bei der Ermittlung des Gender Pay Gaps zwischen unbereinigt und bereinigt unterschieden.
Gender Pay Gap bereinigt nach Branchen (2020 bis 2023)*
Branche | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|---|
Gesamtwirtschaft | 8,0 % | 5,8 % | 5,5 % | 5,0 % |
Industrie | 4,5 % | 4,2 % | 4,0 % | 3,8 % |
Dienstleistungen | 7,0 % | 6,8 % | 6,5 % | 6,3 % |
Handel | 7,5 % | 7,3 % | 7,0 % | 6,8 % |
Finanzen & Versicherungen | 4,0 % | 3,8 % | 3,7 % | 3,5 % |
Baugewerbe | 9,0 % | 8,7 % | 8,5 % | 8,0 % |
Gesundheits- & Sozialwesen | 8,0 % | 7,8 % | 7,5 % | 7,0 % |
Öffentlicher Dienst | 2,5 % | 2,3 % | 2,0 % | 1,8 % |
*Die in der Tabelle bereitgestellten Zahlen basieren auf exemplarischen Annahmen, die sich an generellen Trends der letzten Jahre orientieren.
Aktuelle Daten zum Gender Pay Gap liefern folgende Quellen:
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